Ausgleichsabgabe sparen
Werkstattarbeiten mit Preisvorteil
Mit einem Auftrag an die Werkstätten für Menschen mit Behinderung bei NORDCAP WfbM sparen Sie nicht nur Steuern. Private und öffentliche Arbeitgeber können die von den Werkstätten erbrachten Arbeitsleistungen auch zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.
Ausgleichsabgabe? Was ist das?
Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung
Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz
Weniger als 5 bis 3 Prozent
105 €
Weniger als 3 bis 2 Prozent
180 €
Weniger als 2 Prozent
260 €
Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung | Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz |
Weniger als 5 bis 3 Prozent | 105 € |
Weniger als 3 bis 2 Prozent | 180 € |
Weniger als 2 Prozent | 260 € |
Für kleinere Betriebe mit weniger als 60 Beschäftigten bestehen Sonderregelungen. |
Neugierig geworden?
Bei Fragen zur Ausgleichsabgabe oder zu den vielfältigen Angeboten der neun Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen Sie Kontakt mit NORDCAP WfbM auf!